Kinder sind durch ein Berliner Testament beim Tod des ersten Elternteils zunächst einmal enterbt. Sie erben erst, nachdem auch der andere Elternteil verstorben. 1 Eine zentrale Regelung des Berliner Testaments ist die gegenseitige Einsetzung der Eheleute zu Alleinerben. Im Gegenzug bedeutet das, dass die Kinder im ersten. 2 Macht beim ersten Todesfall nur eines von mehreren als Schlusserben eingesetzten Kindern von seinem Pflichtteilsrecht Gebrauch, ist es sogar. 3 Ein Berliner Testament wird häufig von Eheleuten mit Kindern aufgesetzt. Dabei setzen sich die Eheleute in der Willenserklärung gegenseitig als Alleinerben ein. 4 Kinder sind durch ein Berliner Testament beim Tod des ersten Elternteils zunächst einmal enterbt. Sie erben erst, nachdem auch der andere Elternteil verstorben ist. Dieses Konstrukt können die Kinder aus den Angeln heben, indem sie beim Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil verlangen. Das Recht steht ihnen zu. 5 Das Berliner Testament ist so gestaltet, dass die Kinder beim Tod des erstversterbenden Elternteils leer ausgehen und der überlebende Elternteil Alleinerbe wird. Stirbt dieser danach ebenfalls, erben die Kinder das verbliebene gesamte Vermögen. 6 Beim Berliner Testament erben die Kinder als Schlusserben immer vom zuletzt verstorbenen Ehepartner. Das heißt: Der persönliche Freibetrag richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad mit dieser Person. Sind die Kinder als Schlusserben eingesetzt, gilt für jedes Kind ein Freibetrag von Euro. Ein Nachteil könnte entstehen, wenn keine. 7 Das Pflichtteilsrecht der Abkömmlinge kann mit dem Berliner Testament nicht ausgeschlossen werden; jedoch werden die (oft gemeinsamen) Kinder meist ohnehin gesetzliche Erben oder Nacherben nach dem Tod des zweiten Ehepartners und verzichten daher auf den Pflichtteil. 8 Ein Berliner Testament bedeutet immer die Enterbung der Kinder. Prinzipiell haben Kinder also auch beim Berliner Testament einen Anspruch auf den Pflichtteil. Genauer: Sie sogar einen Anspruch auf zwei Pflichtteile beim Berliner Testament – beim Tod des ersten und beim Tod des zweiten Elternteils. 9 Das Berliner Testament bringt vor allem steuerliche Nachteile mit sich, denn Kinder können ihren Steuerfreibetrag nur einmalig nutzen, da sie erst nach dem Tod des zweiten Elternteils erben. Dennoch haben Kinder bereits nach dem Ableben des ersten Elternteils einen Pflichtteilsanspruch. berliner testament - was darf der überlebende ehepartner 10 Ein Schlusserbe ist die Person, die den Nachlass nach dem Tod des zweiten Ehegatten erbt – dafür kommen zum Beispiel Ihre Kinder infrage, Sie können aber auch. 11 berliner testament beide verstorben 12