Denn Sie sind in besonderer Weise vor Kündigungen geschützt. Der besondere Kündigungsschutz beginnt, sobald Sie Ihre Elternzeit anmelden, aber frühestens eine Woche vor dem Beginn der Anmeldefrist. 1 Während der Elternzeit genießen Arbeitnehmende besonderen Kündigungsschutz. § 18 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) besagt wörtlich: „Der. 2 Während der Elternzeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. In besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig. 3 Eine Kündigung in der Elternzeit durch den Arbeitgeber ist in den allermeisten Fällen also nicht erlaubt. Anders sieht es jedoch mit deren Ablauf aus. 4 Eine Kündigung in der Elternzeit durch den Arbeitgeber ist in den allermeisten Fällen also nicht erlaubt. Anders sieht es jedoch mit deren Ablauf aus, schließlich endet dann auch der besondere Kündigungsschutz. Hier gilt: Die Kündigung nach der Elternzeit entspricht dann den üblichen Auflagen einer Entlassung. 5 Ja, während der Elternzeit besteht ein Kündigungsschutz, der den Eltern das Recht gibt, nach Ablauf der Elternzeit wieder in ihren Job zurückzukehren. Wie kann man Elternzeit beantragen? Elternzeit muss vom Arbeitnehmer beim Arbeitgeber schriftlich beantragt werden. 6 Während der Elternzeit genießen Arbeitnehmende besonderen Kündigungsschutz. § 18 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) besagt wörtlich: „Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen.“. Im Regelfall sind Arbeitnehmende in Elternzeit also unkündbar. 7 Der Arbeitnehmer kann während der Elternzeit jederzeit kündigen. Die Kündigung bedarf dabei keines Kündigungsgrundes. Für den Arbeitgeber gelten allerdings strenge Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Kündigung. 8 Frühestens acht Wochen vor der Elternzeit genießen Sie einen Kündigungsschutz; Eine außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers ist möglich (in § 19 BEEG geregelt) Kündigung durch den Arbeitgeber trotz Kündigungsschutz bei triftigen Gründen möglich; Der Kündigungsschutz endet mit dem Ablauf der Elternzeit; Foto: Lisa S / Shutterstock. 9 Während der Elternzeit greift der besondere Kündigungsschutz: Arbeitgeber können dann nur in seltenen Einzelfällen kündigen. Als Arbeitnehmer können Sie auch während der Elternzeit kündigen. Dabei müssen Sie eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Unmittelbar nach Ablauf der Elternzeit erlischt der besondere Kündigungsschutz. betriebsbedingte kündigung während elternzeit 10 Sie können während der Elternzeit schriftlich und ohne Begründung kündigen. Für die gewöhnliche Kündigung können Sie in Ihrem Schreiben erwähnen. 11