Beginnt die Arbeit vor Uhr, erhöht sich der steuerfreie Zuschlagssatz auf 40 % für die Zeit von bis Uhr. Der steuerfreie Zuschlag für. 1 Der § 11 Arbeitszeitgesetz definiert Grundsätze zum Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung. 30 € Grundlohn und Sonntagsarbeit mit 50% Zuschlag. 2 Nachtarbeit 25 %, zu besonderen Uhrzeiten 40 % · Sonntagsarbeit 50 %. 3 Der maximale Sonntagszuschlag liegt normalerweise bei 50 Prozent und bemisst sich am Lohn, den Arbeitnehmer brutto pro Stunde erhalten. Bei. 4 Die Höhe des Zuschlags für Sonntagsarbeit ist gesetzlich geregelt und variiert je nach Branche und Tarifvertrag. In der Regel beträgt er zwischen 50% und % des regulären Stundenlohns. 5 Der Anspruch auf Vergütung für Sonntagsarbeit hängt von den zugrunde liegenden Regelungen und Vereinbarungen ab sowie von der Art der Arbeit (z. B. Schichtarbeit, Überstunden oder laufende Tätigkeiten). In der Regel beträgt der Zuschlag für Sonntagsarbeit 50% des Brutto-Stundenlohns, kann jedoch individuell festgelegt werden. 6 Ausgleich bei Sonn- und Feiertagsarbeit. Gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) muss ein Mitarbeiter mindestens 15 Sonntage im Jahr frei haben. In manchen Branchen - z. B. bei Gaststätten und Krankenhäusern - darf es auch weniger sein. Für die Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag muss er einen Ersatzruhetag bekommen. 7 Der Zuschlag bleibt steuerfrei, soweit er den folgenden Anteil des Grundlohns nicht übersteigt: 25 % für Nachtarbeit (20 Uhr – 6 Uhr) 50 % für Sonntagsarbeit (0 Uhr – 24 Uhr) % für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen am Arbeitsort sowie am Dezember ab 14 Uhr. 8 Der maximale Sonntagszuschlag liegt normalerweise bei 50 Prozent und bemisst sich am Lohn, den Arbeitnehmer brutto pro Stunde erhalten. Bei einem Stundenlohn von 12 Euro würden Ihnen bei einem Zuschlag von 50 Prozent also 6 Euro pro Arbeitsstunde zusätzlich zustehen. 9 Gesetzliche Zuschläge für Sonntagsarbeit In den meisten Fällen ist es so, dass Angestellte am Monatsende gemäß der Regelung in ihrem Arbeitsvertrag einen Festbetrag erhalten als Gehalt oder Lohn. sonntagsarbeit steuerfrei 10 50 % für Sonntagsarbeit (0 Uhr – 24 Uhr) · % für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen am Arbeitsort sowie am Dezember. 11