Arbeitgeber gesetzliche krankenversicherung

Ihr Arbeitgeber übernimmt für Sie, neben der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung gesetzlich versichern? Eine Rückkehr von der. 1 Der Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung orientiert sich an der gesetzlichen Krankenversicherung: Der Arbeitgeber zahlt maximal die Hälfte des GKV. 2 Der Beitragszuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung entspricht dem Arbeitgeberanteil, den Sie bei einem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer. 3 Rund 90% der Deutschen sind in einer Gesetzlichen Krankenkasse versichert. Hier erfahren Sie, was Sie als Arbeitgeber zu beachten haben. 4 Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der Beiträge. Der Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Kranken­versicherung setzt sich aus dem Basisbeitrag und dem Zusatzbeitrag zusammen. Der Basisbeitrag ist bei allen Kassen gleich: 14,6 Prozent des Bruttogehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze. 5 Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,0 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Er gilt für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beziehungsweise Rentnerinnen und Rentner. 6 In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen Sie als Arbeitgeber jeweils die Hälfte des aktuellen Beitragssatzes. Dies gilt seit Januar auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz. Den Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder in der Pflegeversicherung zahlen Arbeitnehmer weiterhin allein. 7 Ihr Arbeitgeber übernimmt für Sie, neben der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung, derzeit also 7,3 Prozent, auch die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrages. Er zahlt außerdem die Hälfte des Beitrags zur Pflegeversicherung, derzeit 1,7 Prozent. 8 Der Bundeszuschuss wird aus Steuergeldern ebenfalls an den Gesundheitsfonds gezahlt. Zurzeit liegt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bei 14,6 Prozent. Die Hälfte, das heißt 7,3 Prozent trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte der Arbeitgeber. Krankenkassen müssen außerdem einen ein­kommensabhängigen. 9 Auch bei Erwerbsfähigen, die kein ALG II beziehen, kann der zu­ständige Träger der Grundsicherung die Beiträge für eine frei­willige gesetzliche Krankenversicherung ganz oder teilweise übernehmen. Voraussetzung ist, dass mit der Übernahme Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann. arbeitgeber zahlt krankenversicherung nicht 10 Zurzeit liegt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bei 14,6 Prozent. Die Hälfte, das heißt 7,3 Prozent trägt der Arbeitnehmer, die. 11 zusatzbeitrag krankenversicherung 12