Familienkasse mitteilung studium

Nachweise darüber, dass Ihr Kind sein Studium fortführt, müssen Sie erst nach schriftlicher Aufforderung der Familienkasse einreichen. Für die Mitteilung. 1 Mitteilung an die Familienkasse. Wichtige Änderungen können Sie der Familienkasse direkt online melden. Auch Nachweise können Sie online hochladen und. 2 Seit Januar beträgt das Kindergeld einheitlich € pro Monat. Das ist verglichen mit dem Vorjahr ein Plus von 31 € für das erste und. 3 Die Familienkasse gewährte wegen des Masterstudiums bis einschließlich Oktober Kindergeld und wegen des Bachelorstudiums ab April Für. 4 Wichtige Änderungen können Sie der Familienkasse direkt online melden. Auch Nachweise können Sie online hochladen und übermitteln. Mitteilung schicken oder Unterlagen hochladen. In Ihrem Antrag auf Kindergeld oder Kinderzuschlag haben Sie Angaben zu sich und Ihren Lebensumständen gemacht. 5 Wichtig: Wichtig: Sie sind verpflichtet, der Familienkasse alle Änderungen unverzüglich und eigenständig mitzuteilen, wenn diese Auswirkungen auf den Anspruch auf Kindergeld haben. Beispiele: Ihr Kind bricht das Studium ab, führt es nicht weiter oder wird exmatrikuliert. 6 Geburtstag. Das gilt auch für eine Übergangszeit zwischen Schule und Studium oder Ausbildung von bis zu 4 Kalendermonaten. Um weiterhin Kindergeld zu beziehen, reichen Sie ergänzend zu der Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes bei Ihrer Familienkasse ein: Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. 7 Ende der Ausbildung: Das müssen Sie beachten. Mit dem Abschluss der Ausbildung Ihres Kindes endet in der Regel Ihr Anspruch auf Kindergeld. Sie müssen der Familienkasse deshalb vorab das bevorstehende Ausbildungsende mitteilen. 8 Uns ist bekannt, dass wir alle Änderungen, die für den Anspruch auf Kindergeld von Bedeutung sind, unverzüglich der Familienkasse mitzuteilen haben. Den Inhalt des Merkblattes Kindergeld (zu finden unter oder ) haben wir zur Kenntnis genommen. Hinweis zum Datenschutz. 9 Die Familienkasse prüft beim Kinderzuschlag zusätzlich zu Deinem Einkommen auch Dein Vermögen. Dazu zählen z.B. dein Haus, deine Ersparnisse, dein Auto und andere Besitztümer. Wenn Dein Vermögen unter einer bestimmten Grenze liegt, hast Du Anspruch auf den Kinderzuschlag. Wie hoch die Grenze ist, kannst du bei der Familienkasse erfragen. familienkasse änderungsformular 10 www.arbeitsagentur.de/kgo familienkasse 12